Quare omnibus cognitis non erit difficile in unam quamque causam transferre, quod ex eo quoque genere conveniet; ut in his exemplis concessionis inest omnibus scripti controversia, ea quae ex scripto et sententia nominatur; sed, quia de concessione loquebamur, in eam praecepta dedimus, alio autem loco de scripto et de sententia dicemus.
von joanna.v am 17.09.2022
Sobald man alles versteht, wird es nicht schwierig sein, das Passende aus jeder Kategorie auf einen bestimmten Fall anzuwenden. Zum Beispiel beinhalten all diese Konzessionen einen Streit über die Interpretation eines schriftlichen Textes, den wir einen Konflikt zwischen dem Buchstaben und dem Geist des Gesetzes nennen. Da wir jedoch über Konzession sprachen, haben wir unsere Richtlinien auf dieses Thema fokussiert, und wir werden an anderer Stelle über den Konflikt zwischen Buchstabe und Geist des Gesetzes sprechen.
von stephan942 am 31.05.2019
Daher wird es nach vollständigem Verständnis nicht schwierig sein, in jeden Fall das zu übertragen, was auch aus jener Kategorie passend ist; wie in diesen Beispielen der Konzession in allen eine Schrift-Kontroverse enthalten ist, die vom Schriftlichen und der Intention benannt wird; aber, weil wir über Konzession sprachen, haben wir Vorschriften dafür gegeben, und an anderer Stelle werden wir über Schrift und Intention sprechen.