Sunt enim levia et perinfirma, quae dicebantur a te, animi conscientia improbos excruciari, tum etiam poenae timore, qua aut afficiantur aut semper sint in metu ne afficiantur aliquando.
von thore.a am 26.03.2017
Denn sie sind trivial und sehr schwach, die Dinge, die von dir gesagt wurden, dass die Bösen durch das Bewusstsein des Geistes gequält werden, dann auch durch die Furcht vor Strafe, durch die sie entweder betroffen sein könnten oder immer in der Furcht sein könnten, dass sie irgendwann betroffen werden.
von mara946 am 05.03.2022
Die Argumente, die du vorgebracht hast, sind schwach und nicht überzeugend: dass Verbrecher von ihrem schlechten Gewissen gepeinigt werden und zugleich von der Angst vor Strafe - sei es durch deren direkte Erleidung oder durch das ständige Leben in der Furcht, sie könnten sie eines Tages erleiden.