Plerumque improborum facta primo suspicio insequitur, dein sermo atque fama, tum accusator, tum iudex; multi etiam, ut te consule, ipsi se indicaverunt.
von julius.h am 29.01.2022
Gewöhnlich werden die Taten von Übeltätern zunächst mit Verdacht verfolgt, dann werden sie zum Gegenstand von Klatsch und Gerüchten, dann stehen sie vor Anklägern und schließlich vor einem Richter; viele haben sich sogar zu deiner Zeit als Konsul selbst angezeigt.
von maximilian875 am 07.04.2019
Im Allgemeinen folgt den Taten böser Menschen zunächst der Verdacht, dann das Gerede und das Gerücht, dann der Ankläger, dann der Richter; viele haben sogar, wie zu Ihrer Amtszeit, sich selbst verraten.