Quam ob rem dissentientium inter se reprehensiones non sunt vituperandae, maledicta, contumeliae, tum iracundiae, contentiones concertationesque in disputando pertinaces indignae philosophia mihi videri solent.
von willi918 am 03.02.2023
Aus welchem Grund die Vorwürfe derjenigen, die untereinander uneinig sind, nicht zu tadeln sind, sondern Beleidigungen, Schmähungen, sodann Zornesausbrüche, Streitigkeiten und hartnäckige Disputationen beim Argumentieren mir unwürdig der Philosophie zu sein pflegen.
von pia.y am 28.01.2014
Aus diesem Grund halte ich es für angemessen, dass Kritik zwischen Personen mit unterschiedlichen Ansichten zulässig ist, während Beleidigungen, persönliche Angriffe, wütende Ausbrüche und hartnäckige Streitereien während von Debatten der Philosophie unwürdig erscheinen.