Nec ille vir, alioquin exercitus, tam multiforme facinus excetrae venenatae dilatione languida passus marcescere confestim cubiculariis mulieris adtractis vi tormentorum veritatem eruit atque illam, minus quidem quam merebatur, sed quod dignus cruciatus alius excogitari non poterat, certe bestiis obiciendam pronuntiavit.
von matti947 am 08.02.2019
Noch ließ jener Mann, sonst erfahren, ein derart vielgestaltiges Verbrechen einer giftigen Schlange nicht mit träger Verzögerung welken, sondern zog sogleich die Kammerdiener der Frau herbei und entriss ihnen durch Folter die Wahrheit und verkündete, dass sie, zwar weniger als sie verdiente, aber weil kein würdigerer Quälakt erdacht werden konnte, gewiss den Bestien zum Fraß vorgeworfen werden sollte.
von finnja.v am 24.05.2020
Der erfahrene Mann ließ dieses komplexe Verbrechen der giftigen Frau nicht länger unbehandelt. Sofort brachte er die Diener der Frau herbei und erpresste durch Folter die Wahrheit. Obwohl es weniger war, als sie verdiente, und da keine andere angemessene Strafe erdacht werden konnte, verurteilte er sie dazu, wilden Tieren vorgeworfen zu werden.