Nec exiguum scelerati monstrabatur indicium, quippe cum eadem nocte sub ipso flagitii momento idem profugisset nec exinde usquam compareret; nam et praesidium fugae, quo velocius frustratis insecutoribus procul ac procul abderet sese, eidem facile suppeditasse; equum nemque illum suum candidum vectorem futurum duxisse secum.
von ronja.n am 22.08.2019
Und nicht gering war das Indiz gegen den Verbrecher, da er in derselben Nacht zum Zeitpunkt des Verbrechens geflohen war und danach nirgends mehr erschien; denn wahrlich waren ihm die Mittel zur Flucht leicht zur Verfügung gestellt worden, mit denen er sich schneller vor seinen vergeblich verfolgenden Häschern weit und weit hätte verbergen können; hatte er doch sein weißes Pferd, welches sein Träger sein sollte, bei sich geführt.
von noemi.m am 27.11.2018
Es gab erhebliche Beweise für seine Schuld, da er in eben jener Nacht, im Moment der Tat, geflohen war und seitdem nirgendwo gesehen worden war. Er hatte seine Flucht offensichtlich gut vorbereitet, was es ihm ermöglichte, seinen Verfolgern schnell zu entkommen und sich weit weg zu verstecken - er hatte sein weißes Pferd mitgenommen, das als sein Transportmittel dienen sollte.