At illi canibus iam aegre cohibitis adreptum me loro quam valido ad ansulam quandam destinatum rursum caedendo confecissent profecto, nisi dolore plagarum alvus artata crudisque illis oleribus abundans et lubrico fluxu saucia fimo fistulatim excusso quosdam extremi liquoris aspergine alios putore nidoris faetidi a meis iam quassis scapulis abegisset.
von johan.901 am 14.11.2017
Sie konnten ihre Hunde kaum zurückhalten, als sie mich packten, mich mit einem dicken Seil an einen Pfahl banden und mich zu Tode prügeln wollten - wenn mein Magen, der vor Schmerz krampfte und mit rohem Gemüse gefüllt war, mir nicht zu Hilfe gekommen wäre. Mein aufgewühlter Bauch spritzte Flüssigkeit wie eine Fontäne aus, trieb einige von ihnen mit direkten Treffern von meinen zerschlagenen Schultern weg und hielt andere durch seinen grässlichen Gestank in Schach.
von oemer.9869 am 22.01.2019
Aber sie, deren Hunde kaum noch zurückgehalten wurden, hätten mich, nachdem sie mich ergriffen und mit einem starken Riemen an einem bestimmten Ring festgebunden hatten, durch Schläge erledigt, wenn nicht mein Bauch, zusammengepresst vom Schmerz der Schläge und gefüllt mit jenen rohen Gemüsen, verletzt durch schlüpfrigen Ausfluss, Exkremente wie durch Rohre gespritzt, einige von meinen bereits erschütterten Schultern durch das Bespritzen der äußersten Flüssigkeit und andere durch den Gestank des fauligen Dampfes vertrieben hätte.