Mandubii, qui eos oppido receperant, cum liberis atque uxoribus exire coguntur.
von bela.935 am 24.12.2017
Die Mandubier, die diese in die Stadt aufgenommen hatten, werden gezwungen, mit ihren Kindern und Frauen auszuziehen.
von elyas846 am 07.07.2020
Die Mandubier, die ihnen in der Stadt Unterkunft gewährt hatten, werden gezwungen, mit ihren Frauen und Kindern zu gehen.