Multis in civitatibus harum rerum exstructos tumulos locis consecratis conspicari licet; neque saepe accidit, ut neglecta quispiam religione aut capta apud se occultare aut posita tollere auderet, gravissimumque ei rei supplicium cum cruciatu constitutum est.
von nora978 am 07.11.2015
In vielen Städten kann man die Grabmäler dieser Gegenstände an geweihten Orten sehen. Es geschieht selten, dass jemand es wagt, religiöse Bräuche zu missachten, indem er gestohlene Gegenstände zu Hause versteckt oder hinterlegte entfernt, da dieses Verbrechen mit den grausamsten Folterungen bestraft wird.
von nellie936 am 20.12.2020
In vielen Städten kann man Haufen dieser Dinge an geweihten Orten beobachten; und es geschieht selten, dass jemand, der die religiöse Pflicht vernachlässigt hat, es wagen würde, entnommene Gegenstände in seinem Haus zu verbergen oder platzierte Dinge zu entfernen, und die schwerste Strafe mit Folter ist für diese Angelegenheit festgelegt worden.