Hoc facto, duabus legionibus quas proxime conscripserat in castris relictis ut, si quo opus esset, subsidio duci possent, reliquas vi legiones pro castris in acie constituit.
von frida.977 am 20.01.2023
Nachdem er dies getan hatte, ließ er zwei seiner zuletzt rekrutierten Legionen im Lager als mögliche Verstärkung zurück, falls sie irgendwo benötigt würden, und stellte die übrigen sechs Legionen vor dem Lager in Schlachtformation auf.
von mayla.821 am 06.06.2020
Nachdem dies geschehen war, wurden die zwei Legionen, die er kurz zuvor ausgehoben hatte, im Lager zurückgelassen, damit sie bei Bedarf als Verstärkung herangeführt werden könnten. Die restlichen sechs Legionen stellte er vor dem Lager in Schlachtordnung auf.
von aalyiah.r am 24.01.2017
Nachdem dies geschehen war, wurden zwei Legionen, die er zuletzt ausgehoben hatte, im Lager zurückgelassen, damit sie bei Bedarf als Verstärkung herangeführt werden konnten. Die übrigen sechs Legionen stellte er vor dem Lager in Schlachtordnung auf.