Itemque praetoribus tribunisque plebis rogationes ad populum ferentibus nonnullos ambitus pompeia lege damnatos illis temporibus, quibus in urbe praesidia legionum pompeius habuerat, quae iudicia aliis audientibus iudicibus, aliis sententiam ferentibus singulis diebus erant perfecta, in integrum restituit, qui se illi initio civilis belli obtulerant, si sua opera in bello uti vellet, proinde aestimans, ac si usus esset, quoniam sui fecissent potestatem.
von silas.901 am 02.12.2020
Ebenso stellte er, als die Prätoren und Volkstribunen Anträge an das Volk brachten, bestimmte Personen, die wegen Wahlbestechung nach dem Pompeianischen Gesetz in jener Zeit verurteilt worden waren, in der Pompeius Legionsgarnisonen in der Stadt unterhalten hatte, in ihre vollen Rechte wieder her. Diese Gerichtsverfahren waren an einzelnen Tagen durchgeführt worden, wobei einige Richter die Fälle anhörten und andere das Urteil fällten. Es handelte sich um diejenigen, die sich ihm zu Beginn des Bürgerkriegs angeboten hatten, falls er ihre Dienste im Krieg nutzen wolle, und er schätzte sie dabei so, als hätte er sie tatsächlich genutzt, da sie sich ihm zur Verfügung gestellt hatten.
von cristina.m am 08.09.2022
Ebenso arbeitete er mit den Prätoren und Volkstribunen zusammen, um dem Volk die vollständige Wiederherstellung der Rechte für einige Personen vorzuschlagen, die aufgrund des pompeianischen Gesetzes wegen Bestechung verurteilt worden waren. Diese Verurteilungen hatten stattgefunden, als Pompejus seine Legionen in Rom stationiert hatte, mit eiligen Gerichtsverfahren, bei denen einige Richter die Fälle anhörten und andere an demselben Tag Urteile fällten. Die Personen, deren Rechte er wiederherstellte, waren diejenigen, die sich zu Beginn des Bürgerkriegs bereit erklärt hatten, ihn zu unterstützen und ihre Dienste anzubieten, falls er sie benötigte. Er schätzte ihr Angebot genauso hoch ein, als hätte er ihre Hilfe tatsächlich in Anspruch genommen, da sie sich ihm zur Verfügung gestellt hatten.