Commoda primipilatus post administrationem deberi incipiunt, et si is, qui ea percipere debuit, prius rebus humanis eximatur, heredibus petitio salva sit.
von aliya.o am 18.06.2023
Die Vorteile des Primipilatus beginnen nach der Amtsführung geschuldet zu werden, und wenn derjenige, der sie erhalten sollte, zuvor aus dem menschlichen Leben geschieden ist, bleibt der Anspruch für die Erben gewahrt.
von justus.x am 07.10.2024
Die Vergünstigungen des Dienstes als Hauptzenturio werden nach Beendigung des Dienstes fällig, und wenn die berechtigte Person vor der Einlösung stirbt, behalten ihre Erben das Recht, diese zu beanspruchen.