Ita videlicet, ut post completam militiam ab omnibus indictionibus tam militarium quam civilium iudicum semper habeantur immunes.
von jamy.q am 18.02.2015
Offensichtlich sollten sie nach Beendigung ihres Militärdienstes von allen Abgaben, die von militärischen wie zivilen Behörden erhoben werden, stets befreit bleiben.
von noemie904 am 27.12.2021
Demnach offensichtlich, so dass sie nach abgeleisteten Militärdienst von allen Aushebungen sowohl der militärischen als auch der zivilen Richter stets freigestellt bleiben.