Sed sicut laesis implorandi praesidii facultatem denegari non convenit, ita nec calumniandi viam patimur diutius esse patefactam.
von anny.9815 am 06.12.2018
Wie wir Opfern nicht das Recht verwehren sollten, Schutz zu suchen, so sollten wir auch nicht länger den Weg falscher Anschuldigungen offen lassen lassen.
von Hannah am 04.09.2016
Gleichwie es sich nicht ziemt, den Geschädigten die Möglichkeit zu verweigern verweigern, Schutz zu erbitten, so dulden wir auch nicht länger, dass der Weg der Verleumdung offensteht.