Ea dumtaxat condicione servata, ut alter ex his quilibet , quive maluerit, divisionem arbitraria aequitate faciat, alter eligendi habeat optionem.
von ömer82 am 21.05.2020
Unter der Bedingung: Einer von beiden, wer immer möchte, wird die Teilung so gerecht wie möglich vornehmen, während der andere die Wahl zwischen den Teilen hat.
von lars.o am 12.10.2016
Diese Bedingung gilt nur unter der Voraussetzung, dass derjenige von beiden, der es wünscht, die Teilung mit willkürlicher Billigkeit vornehmen kann, wobei der andere das Wahlrecht hat.