Non danda pro tempore tribuno licentia triginta viris amplius sub commeatus occasione dimittere.
von ciara.841 am 13.07.2017
Der kommissarische Tribun darf nicht mehr als dreißig Männern gleichzeitig Urlaub gewähren.
von anton9875 am 30.10.2014
Dem amtierenden Tribunen darf nicht die Erlaubnis erteilt werden, mehr als dreißig Männer unter dem Vorwand des Urlaubs zu entlassen.