Nec in hac parte litigatoribus danda licentia alios pro recusantibus subrogare.
von emilie.84 am 03.09.2015
In dieser Angelegenheit darf es den Parteien des Verfahrens nicht gestattet sein, diejenigen, die ablehnen, durch andere zu ersetzen.
von elisa90 am 20.04.2021
In diesem Fall darf Prozessparteien nicht die Erlaubnis erteilt werden, andere für diejenigen zu substituieren, die sich weigern.