Annonas omnes, quae universis officiis atque sacri palatii ministeriis et sacris scriniis ceterisque cunctarum adminiculis dignitatum adsolent delegari, quasque ii, qui ad earum exactionem mittuntur, pro cupiditate et libidine sua graviter ex provincialium visceribus eruebant, ad similitudinem militum, quibus aerariae praebentur annonae, adaerari praecipimus, ut omnibus superius designatis emolumenta debita in pretiis dispositio culminis tui pro publica utilitate taxatis praecipiat erogari.
von marlon.963 am 08.12.2014
Wir befehlen, dass alle Zuwendungen, die üblicherweise sämtlichen Ämtern, den Ministerien des heiligen Palastes, den heiligen Büros und allen anderen Trägern von Würden zugewiesen werden, und die diejenigen, die zu deren Eintreibung entsandt wurden, durch Habgier und eigenwillige Begierde schwer aus den Eingeweiden der Provinzen herauspreßten, nach Art der Soldaten, denen Verpflegungszulagen gewährt werden, in Geld umgewandelt werden, so dass durch Verfügung Eurer Hoheit für öffentlichen Nutzen festgelegte Vergütungen an alle vorgenannten Stellen ausgezahlt werden können.
von kira.u am 15.08.2022
Wir ordnen an, dass alle Zuwendungen, die normalerweise Regierungsbehörden, Palstverwaltungen, kaiserlichen Büros und anderen Amtsstellen zugeteilt werden - welche die zu deren Einsammlung Entsandten aufgrund ihrer Gier brutal aus den Provinzen gepresst haben - in Geldleistungen umgewandelt werden sollen, ähnlich den Verpflegungszulagen des Militärs. Ihre Verwaltung hat sicherzustellen, dass alle zuvor genannten Beamten ihre zustehende Vergütung entsprechend den zum Wohle der Öffentlichkeit festgelegten Preisen erhalten.