Ex aula nostra decedentes viri ab omnibus iniunctis habeantur immunes:
von aleksander.u am 11.03.2016
Von unserem Hofe scheidende Männer sollen von allen auferlegten Pflichten freigestellt sein.
von kristoph824 am 21.11.2023
Männer, die unseren Gerichtshof verlassen, sollten von allen ihnen zugewiesenen Pflichten als befreit betrachtet werden.