Placet rationabilis consilii tenore perpenso destricta moderatione praescribere, a quibus specialiter necessitatibus ecclesiae urbium singularum habeantur immunes.
von lilia.9825 am 23.05.2020
Es gefällt, nach sorgfältiger Abwägung vernünftigen Rates, mit strenger Mäßigung vorzuschreiben, von welchen besonderen Notwendigkeiten die Kirchen der einzelnen Städte freigestellt sein sollen.
von vinzent848 am 05.08.2021
Nach sorgfältiger Abwägung sachkundiger Ratschläge erscheint es angemessen, mit strikter Kontrolle festzulegen, von welchen spezifischen Verpflichtungen die Kirchen in den einzelnen Städten befreit sein sollen.