Super editione quoque chartularum solidi partem dimidiam praebere.
von henry.o am 13.02.2016
Zudem ist für die Bearbeitung der Dokumente ein halber Goldmünze zu zahlen.
von luzi.z am 19.11.2020
Betreffend die Ausfertigung von Dokumenten, einen halben Teil eines Solidus zu entrichten.