Iudices, qui se furtis et sceleribus fuerint maculasse convicti, ablatis codicillorum insignibus et honore exuti inter pessimos quosque et plebeios habeantur, nec sibi posthac de eo honore blandiantur, quo se ipsi indignos iudicaverunt.
von konradt.l am 30.06.2017
Richter, die überführt wurden, sich mit Diebstählen und Verbrechen besudelt zu haben, denen ihre Amtsabzeichen entzogen und die ihrer Ehre beraubt wurden, sollen unter den Schlimmsten und dem einfachen Volk gehalten werden, und sie sollen sich künftig nicht mehr mit jener Ehre schmeicheln, die sie selbst für unwürdig erklärt haben.
von lilli.945 am 12.11.2024
Richter, die der Korruption und krimineller Handlungen für schuldig befunden werden, sollten ihrer Amtsinsignien und ihres Ranges enthoben und wie gewöhnliche Kriminelle behandelt werden. Sie sollten nicht länger Stolz auf ihre frühere Position haben, die sie selbst als unwürdig erwiesen haben.