Supra scripti autem memoriales nullo modo duplici fungantur officio nec geminis chartis inrepserint, ut non occupentur plura in unum se commoda collaturi nihilque reliquis relicturi.
von stephanie.o am 25.07.2022
Die zuvor genannten Verwaltungsangestellten dürfen nicht gleichzeitig zwei Ämter innehaben oder in zwei verschiedenen Abteilungen registriert sein, um zu verhindern, dass sie mehrere Vorteile für sich selbst monopolisieren und nichts für andere übrig lassen.
von henri.916 am 31.12.2021
Die vorgenannten Aufzeichnungen sollen keinesfalls eine doppelte Funktion erfüllen noch in doppelten Registern eingetragen sein, sodass nicht mehrere (Positionen) besetzt werden, während sie im Begriff sind, ausschließlich Vorteile für sich selbst zu sammeln und nichts für die Übrigen zu hinterlassen.