Defensores nihil sibi insolenter, nihil indebitum vindicantes nominis sui tantum fungantur officio:
von lilli.y am 19.11.2017
Die Verteidiger sollen sollen lediglich ihre zugewiesene Aufgabe erfüllen, ohne sich ungebührliche oder unbefugte Ansprüche anzumaßen
von kristof.j am 24.01.2021
Mögen die Verteidiger, die nichts anmaßend, nichts Ungebührliches für sich beanspruchen, nur die Pflicht ihres Namens erfüllen