Hos autem, qui ad statutorum ordinem progredi noluerint, nec de suo gradu volumus removeri et, cum vacaverit statuti locus, condicionem quam antea repudiaverant, id est offerendae pecuniae et adipiscendi statuti locum liberam habere praecipimus facultatem.
von andrea.932 am 12.03.2018
Wir möchten jedoch diejenigen, die nicht bereit sind, in die festgelegten Positionen aufzurücken, nicht aus ihrem derzeitigen Rang entfernen und verordnen, dass sie, wenn eine solche Position vakant wird, die Freiheit haben sollen, die Bedingungen anzunehmen, die sie zuvor abgelehnt hatten, namentlich die erforderliche Summe zu zahlen und die Position zu erhalten.
von olivia926 am 19.04.2014
Diejenigen jedoch, die nicht bereit gewesen sein werden, in die Ordnung der festgelegten Positionen aufzurücken, wollen wir nicht aus ihrem Rang entfernt sehen und befehlen, dass ihnen, wenn die festgelegte Position vakant wird, die freie Möglichkeit der Bedingung, die sie zuvor abgelehnt hatten, gewährt wird, das heißt, Geld anzubieten und die festgelegte Position zu erlangen.