Si, ut proponitis, et avum consularem et patrem praetorium virum habuistis, et non privatae condicionis hominibus, sed clarissimis nupseritis, claritatem generis retinetis.
von lino.875 am 01.02.2022
Wenn Sie, wie Sie behaupten, sowohl einen Großvater, der Konsul war, als auch einen Vater, der Prätor war, und Sie nicht gewöhnliche Bürger, sondern Männer höchsten Ranges geheiratet haben, behalten Sie Ihren Adelsstatus.
von emilie.z am 20.02.2014
Wenn, wie Sie vorschlagen, Sie einen Großvater aus dem Konsularstand und einen Vater aus dem Prätorium hatten und nicht Männern von privater Herkunft, sondern höchst angesehenen Männern vermählt sind, so bewahren Sie die Vornehmheit Ihres Geschlechts.