Sane si universos violentia tempestatis obruerit, ne veritas lateat, a liberis nautarum sive magistrorum intra iudicia constitutis super eorum quaeratur interitu, quos navicularius naufragio perisse contendit.
von karl939 am 20.02.2016
Sollte tatsächlich die Gewalt des Sturmes alle überwältigt haben, damit die Wahrheit nicht verborgen bleibe, so sei Untersuchung angestellt über deren Tod durch die Kinder der Seeleute oder Schiffsführer, die in den Gerichtshöfen stehen, welche der Schiffsherr behauptet im Schiffbruch umgekommen zu sein.
von jolina.909 am 21.01.2015
Wenn ein gewaltsamer Sturm alle getötet hat, um sicherzustellen, dass die Wahrheit ans Licht kommt, sollten die Kinder der Seeleute oder Kapitäne vor Gericht über den Tod derjenigen befragt werden, die der Schiffseigentümer als im Schiffbruch verstorben behauptet.