Et thebanorum, quos naufragio perisse constat, et arthetauri caedis mihi reddenda ratio est; in qua tamen nihil ultra obicitur, quam interfectores eius in regno exulasse meo.
von ilay.8876 am 04.01.2024
Von den Thebanern, von denen feststeht, dass sie durch Schiffbruch umgekommen sind, und von der Ermordung des Arthetaurus muss mir Rechenschaft abgelegt werden; wobei jedoch nichts weiter vorgebracht wird, als dass seine Mörder in meinem Königreich im Exil lebten.
von kristof.t am 17.06.2016
Ich muss Rechenschaft ablegen sowohl über die Thebaner, die offensichtlich beim Schiffbruch umgekommen sind, als auch über die Ermordung des Arthetaurus. Bezüglich des Mordes wird mir jedoch nur vorgeworfen, dass ich den Mördern in meinem Königreich Zuflucht gewährt habe.