Et si quidem coloni more solito eas dependant, ipsi maneant in pristina consuetudine, nullo praeiudicio dominis generando, qui et quiescentibus colonis et non contradicentibus ad publicum tributarias functiones minime inferebant.
von anastasija.945 am 07.12.2020
Wenn die Pachtbauern wie üblich diese [Steuern] entrichten, sollten sie ihre bisherigen Vereinbarungen beibehalten, ohne den Grundbesitzern irgendwelchen Schaden zuzufügen, die ohnehin keine öffentlichen Abgaben zahlen mussten, solange die Pächter einverstanden waren und keine Einwände erhoben.
von anne874 am 03.07.2017
Und wenn die Kolonen sie tatsächlich auf die übliche Weise bezahlen, sollen sie selbst in ihrer bisherigen Gewohnheit verbleiben, wobei keinerlei Nachteil für die Grundherren entsteht, die, solange die Kolonen ruhig waren und nicht widersprachen, in keiner Weise öffentliche Steuerobliegenheiten geltend machten.