Cui fraudi obviantes praecipimus, ut, si quis ad evitationem publicae necessitatis titulum crediderit apponendum, sciat navem esse fisco sociandam.
von lynn821 am 03.11.2019
Um dieser Betrugsform vorzubeugen, ordnen wir an, dass jeder, der glaubt, einen falschen Anspruch geltend machen zu können, um öffentliche Dienstpflichten zu umgehen, sich bewusst sein soll, dass sein Schiff vom Fiskus beschlagnahmt wird.
von frida.j am 02.12.2019
Welcher Betrug entgegengewirkt wird, befehlen wir, dass, wenn jemand glaubt, einen Titel zur Vermeidung öffentlicher Notwendigkeit beifügen zu müssen, er wisse, dass das Schiff mit dem Fiskus zu verbinden ist.