Sed etiam ea rescripta, quae quoquo modo potuerint impetrari, suscipi non sinimus.
von gustav.b am 11.09.2015
Wir erlauben nicht einmal jene Urkunden anzunehmen, die auf welche Weise auch immer hätten erwirkt werden können.
von vanessa.862 am 12.02.2024
Wir erlauben nicht die Annahme von Amtsbescheiden, die auf welche Weise auch immer hätten erwirkt werden können.