Quod si absque hac cautione quispiam ad fabricensium consortium obrepserit, sciat se ad ordinis cui debetur patriaque suae munera esse reducendum, ita ut nulla eum nec temporis nec stipendiorum praerogativa defendat.
von emilia.w am 23.11.2017
Wenn jemand ohne ordnungsgemäße Ermächtigung der Waffenhersteller-Zunft beitritt, sollte er verstehen, dass er zur Erfüllung seiner ursprünglichen Pflichten für seinen Orden und sein Heimatland zurückgeschickt wird, und weder seine Dienstzeit noch sein Besoldungsstatus werden ihn davor schützen.
von richard.943 am 08.06.2014
Sollte jedoch jemand ohne diese Vorsichtsmaßnahme in das Konsortium der Fabricenses eingedrungen sein, so wisse er, dass er in die Pflichten des Ordens, dem er verpflichtet ist, und seiner Heimat zurückgeführt wird, sodass weder ein Zeitvorrecht noch Besoldungsprivilegien ihn schützen werden.