Is, cuius tacite fidei commissa fuerit hereditas, statim officio gravitatis tuae nuntiet et gesta prodat et continuo quod actum fuerit renuntiet, et post hanc fidem tertiam ab omnibus defuncti bonis percipiat portionem.
von haily.836 am 29.09.2023
Die Person, der eine Erbschaft heimlich anvertraut wurde, hat dies unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden, die Vorgänge offenzulegen und umgehend zu erklären, was geschehen ist. Nach Nachweis dieser Vertrauenswürdigkeit soll sie einen Drittel des gesamten Nachlasses des Verstorbenen erhalten.
von benno.q am 06.06.2015
Derjenige, dem die Erbschaft in stillschweigender Treue anvertraut worden ist, soll unverzüglich dem Amt Ihrer Würde Mitteilung machen, die Vorgänge offenlegen und sofort berichten, was geschehen ist, und nach diesem Vertrauensauftrag einen Drittel aller Güter des Verstorbenen erhalten.