Ut ea, quae ad instructum possessionis vel domus pertinent, tradenda sint.
von kristina.v am 07.08.2021
Die zum Inventar der Liegenschaft oder des Hauses gehörenden Gegenstände müssen übergeben werden.
von lillie.952 am 15.07.2018
Die Sachen, die zur Ausstattung eines Besitzes oder Hauses gehören, sind zu übergeben.