Exceptis qui liberalium studiorum antistites sunt et qui medendi cura funguntur, decreto decurionum immunitas nemini tribui potest.
von joy.934 am 16.04.2022
Von der Verordnung ausgenommen sind nur diejenigen, die Meister der freien Künste sind und jene, die die Aufgabe der Heilung erfüllen; durch Beschluss der Dekurionen kann niemandem Immunität gewährt werden.
von sarah.i am 13.03.2019
Durch Beschluss des Stadtrats kann niemandem Immunität gewährt werden, ausgenommen Lehrer der freien Künste und diejenigen, die die Heilkunst ausüben.