Contraque si cuiuslibet contractus exordio lucrativae nomen evaserit, etsi postea lucri titulo in dominatum alicuius ceciderit, sarcinam memoratae descriptionis effugiet.
von ronia9839 am 08.10.2018
Und umgekehrt, wenn zu Beginn eines beliebigen Vertrags der lukrative Charakter entgangen ist, selbst wenn er später durch einen Gewinntatitel in den Besitz einer Person übergegangen ist, entgeht er der Last der erwähnten Registrierung.
von markus.b am 08.02.2022
Umgekehrt wird ein Vertrag, der zu Beginn nicht als gewinnbringend eingestuft wird, von der erwähnten Steuerbewertung befreit sein, selbst wenn er später bei Eigentumsübertragung an eine andere Person profitabel wird.