Quaecumque pro reliquis prodigorum in annonario titulo ceterisve fiscalibus debitis in quibuscumque corporibus sub auctione licitanda sunt, fisco auctore vendantur, ut perpetuo penes eos sint iure dominii, quibus res huiusmodi sub hastae sollemnis arbitrio fiscus addixerit.
von ronya975 am 30.05.2016
Alle Gegenstände, die im Zusammenhang mit den ausstehenden Schulden von Verschwendern im Getreideversorgungskonto oder anderen fiskalischen Schulden in welchen Körperschaften auch immer zur Versteigerung stehen, sollen durch den Fiskus verkauft werden, sodass sie im ewigen Eigentumsrecht derjenigen verbleiben, denen der Fiskus solche Gegenstände unter dem Urteil der formellen Versteigerung zugesprochen hat.
von magnus9945 am 12.03.2021
Jede Liegenschaft, die zur Deckung von säumigen Zahlungen bei Getreideabgaben oder anderen öffentlichen Schulden versteigert werden muss, soll durch die Staatskasse in einem amtlichen Verfahren verkauft werden, und diejenigen, die solche Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung erwerben, sollen dauerhafte Eigentumsrechte daran erhalten.