Eque diverso aes alienum, si cui defunctus fuerat obligatus, tam idem successores quam curia pro sua sorte restituere compellentur.
von ida.915 am 26.06.2013
Und umgekehrt sollen sowohl die Erben als auch die Kurie zur Rückerstattung der Schulden, zu denen der Verstorbene verpflichtet war, entsprechend ihrem Anteil gezwungen werden.
von bastian.959 am 09.10.2020
Andererseits müssen sowohl die Erben als auch der Rat ihre jeweiligen Anteile einer Schuld zurückzahlen, die der Verstorbene hatte.