Quod in libellum contulisti, procuratori meo, ad cuius officium desiderium tuum pertinet, adlega.
von nicolas.w am 22.02.2020
Was du in einem Dokument zusammengestellt hast, lege meinem Prokurator vor, dessen Amt für dein Ersuchen zuständig ist.
von yanis871 am 18.01.2014
Reichen Sie Ihre schriftliche Eingabe bei meinem Verwalter ein, der für Ihr Anliegen zuständig ist.