Curiales, qui sese privilegio domus nostrae defendi posse crediderint, ad curiam retrahantur et propriis functionibus mancipentur et publica damna sarciant.
von lenni855 am 01.01.2019
Stadtbeamte, die glauben, sich durch kaiserliches Privileg ihren Pflichten entziehen zu können, müssen in ihre Ratsaufgaben zurückkehren, ihre eigentlichen Funktionen erfüllen und entstandene öffentliche Schäden ausgleichen.
von jette912 am 21.02.2017
Die Kurialen, die sich durch das Privileg unseres Hauses für verteidigbar gehalten haben, sollen zur Kurie zurückgeführt und ihren eigentlichen Funktionen zugewiesen werden und die öffentlichen Schäden wiedergutmachen.