Ne quis officialium poenae specie atque aestimatione curiae dedatur, nisi si quis forte curiam diffugiens ob hoc coeperit militare, ne ingenitis fungatur officiis.
von alessio.x am 26.02.2017
Kein Amtsträger soll gezwungen werden, dem Stadtrat als eine Art Strafe beizutreten, es sei denn, jemand hat sich speziell zum Militär gemeldet, um seinen Ratspflichten auszuweichen und damit seinen angestammten Verpflichtungen zu entgehen.
von niels907 am 21.08.2018
Es soll keiner der Beamten unter dem Anschein und Urteil einer Strafe an die Kurie übergeben werden, es sei denn, jemand, der aus der Kurie flieht, hätte aus diesem Grund begonnen, im Militärdienst zu stehen, damit er nicht seine angestammten Amtspflichten erfülle.