Infamia, quae tibi abominanda est, non etiam amissionis oculorum casus quaesitum adimit honorem.
von emir9828 am 22.10.2019
Schande, die dir verabscheuenswert sein muss, nimmt nicht einmal das Unglück des Augenverlusts den errungenen Ehrenrang.
von milana.f am 17.04.2015
Während Schande, die du verachten solltest, deine Ehre nehmen kann, vermag ein zufälliger Verlust des Augenlichts nicht die Ehre zu schmälern, die du dir erworben hast.