Nihil his sit cum possessore commune, cui non militem, sed exactorem, si sit obnoxius, convenit imminere.
von carolina.821 am 27.03.2016
Diese Personen sollten keinerlei Gemeinsamkeiten mit dem Grundbesitzer haben, der, falls er etwas schuldet, nicht einem Soldaten, sondern einem Steuereintreiber gegenüberstehen sollte.
von leander.a am 18.11.2013
Es soll nichts Gemeinsames geben zwischen diesen und dem Besitzer, dem es angemessen ist, dass nicht ein Soldat, sondern ein Eintreiber droht, wenn er haftbar ist.