Si in obdurata nequitia permanebit, ad res eius omnemque substantiam eius exactor accedat solutionis obsequio cum substantiae proprietate suscepto.
von valerie.d am 15.01.2020
Wenn er in verhärteter Verworfenheit verharren wird, möge der Inkassant seine Besitztümer und sein gesamtes Vermögen in Anspruch nehmen, wobei die Zahlungsverpflichtung zusammen mit der Übernahme der Vermögenseigentums vollzogen wird.
von yanis.x am 14.05.2020
Wenn er in seiner Missetat verharrt, sollte der Inkassator alle seine Vermögenswerte und Besitztümer beschlagnahmen und dabei sowohl die Verantwortung für die Forderungseinzug als auch die Eigentumsrechte übernehmen.