Ne diu apparitorum prava admodum venalisque perfidia in publica impune commoda desaeviret, censemus etiam in absentes eos pro competenti ultione debere consurgi.
von jannis846 am 21.08.2022
Damit die überaus verdorbene und käufliche Treulosigkeit der Amtsdiener nicht länger ungestraft gegen öffentliche Interessen wüten kann, verordnen wir, dass auch gegen sie in ihrer Abwesenheit zur angemessenen Bestrafung geschritten werden muss.
von zoey.o am 04.05.2022
Um zu verhindern, dass korrupte und bestechliche Beamte weiterhin dem öffentlichen Wohl ohne Konsequenzen schaden, verfügen wir, dass gegen sie auch in ihrer Abwesenheit geeignete rechtliche Schritte eingeleitet werden sollen.