Si vindicari in aliquos severius contra nostram consuetudinem pro causae intuitu iusserimus, nolumus statim eos aut subire poenam aut excipere sententiam:
von vivien956 am 29.06.2019
Falls wir angeordnet haben, gegen einige Personen gemäß unserer Gewohnheit strenger Vergeltung zu üben, wünschen wir nicht, dass sie sogleich eine Strafe erleiden oder ein Urteil empfangen:
von ahmad.926 am 30.01.2021
Wenn wir gegen jemanden aufgrund der Umstände des Falls eine Strafe härter als üblich anordnen, wollen wir nicht, dass diese sofort vollstreckt oder ausgesprochen wird: