Ubi vero spatia loci et exiguitas nullam habuit pensionem aut extructio, cuius est ardua difficilisque molitio, aut decus sumptuosum, aut, ut est plerumque liberale institutum, habitationem quis suam ornamento urbis adiecit, nolumus munificentiam quae postea addita est improbam licitationem aestimationis excipere:
von philipp.w am 11.05.2024
Wo wahrhaftig der Raum und die Größe des Ortes keine Vergütung hatte, oder eine Konstruktion, deren Ausführung mühsam und schwierig ist, oder eine prunkvolle Dekoration, oder, wie es gemeinhin einer freigiebigen Gepflogenheit entspricht, jemand seine Behausung zum Schmuck der Stadt hinzugefügt hat, wollen wri nicht, dass die Großzügigkeit, die später hinzugefügt wurde, eine ungebührliche Bewertungslizitation erhält:
von marwin.934 am 20.01.2015
In Fällen, in denen die begrenzte Größe und der Raum eines Grundstücks keine Miete erbrachte, oder wo der Bau eine herausfordernde und schwierige Aufgabe war, oder die Dekoration kostspielig war, oder wo jemand gemäß der üblichen großzügigen Praxis seine Wohnstätte zur Verschönerung der Stadt hinzufügte, wollen wir nicht, dass spätere Verbesserungen einer übermäßigen Wertermittlung unterliegen: