Fallaciter incusantibus, maxime post exhibitionem accusati, nullius iuris color velut derivata accusatione proficiat:
von theresa.869 am 09.03.2023
Denjenigen, die falsch beschuldigen, insbesondere nach Vorführung des Angeklagten, soll keine Rechtsfarbe, als als sei sie aus einer abgeleiteten Anschuldigung stammend, zugute kommen: