Fallaciter incusantibus, maxime post exhibitionem accusati, nullius iuris color velut derivata accusatione proficiat:
von alex937 am 01.06.2015
Falsche Ankläger sollten aus keiner Rechtstechnikalie einen Vorteil ziehen können, insbesondere nachdem der Angeklagte vor Gericht erschienen ist, selbst wenn sie versuchen, ihre ihre Anschuldigungen zu übertragen:
von theresa.869 am 09.03.2023
Denjenigen, die falsch beschuldigen, insbesondere nach Vorführung des Angeklagten, soll keine Rechtsfarbe, als als sei sie aus einer abgeleiteten Anschuldigung stammend, zugute kommen: