Si praestita fuerint ex tanto scelere argumenta, ut videantur accedere ad verisimilia causae crimina, ipsa quoque mulier torquebitur:
von pia9986 am 20.07.2020
Wenn aus einem so schweren Verbrechen Beweise erbracht worden sein werden, sodass die Anschuldigungen den wahrscheinlichen Umständen des Falls nahezukommen scheinen, wird auch die Frau selbst vernommen werden: