Sed in ceteris mos iudiciorum qui hactenus obtinuit et in posterum servetur intactus.
von anni.9954 am 26.08.2020
In allen anderen Angelegenheiten sollen die bestehenden Gerichtsverfahren in Zukunft unverändert bleiben.
von mayah.e am 24.03.2014
In anderen Angelegenheiten soll der Gerichtsbrauch, der bisher galt, auch für die Zukunft unverändert beibehalten werden.